Lapis ultimus

Zur Geschichte des Amtsgerichts Herne-Wanne (früher Wanne –Eickel):

Hierzu bedarf es zum Verständnis eines –notwendig kurzen- Blicks auf die Stadtgeschichte.

Von 1891 -1926 gab es das Amt Wanne mit den Gemeindebezirken Bickern und Röhlinghausen und dessen Zuordnung zum Amtsgerichtsbezirk Gelsenkirchen  sowie das Amt Eickel mit den Gemeindebezirken Eickel und Holsterhausen. Dies war dem Amtsgerichtsbezirk Bochum zugeordnet. Schon in dieser Zeit – wie auch schon davor- gab es mannigfache, wenn auch im Ergebnis vergebliche Bemühungen der Ämter um ein jeweils eigenes oder gemeinsames eigenes Amtsgericht.

Durch Gesetz des Preußischen Landtags vom 26.02 1926 wurden die Ämter Wanne und Eickel unter deren Auflösung mit Wirkung zum 01.04.1926  zum Stadtkreis Wanne-Eickel vereinigt. Die damit verbundenen komplizierten Grenzregulierungen zu den Nachbarstädten hatten zur Folge, dass ein Teil der Bewohner des Stadtteils  Röhlinghausen nunmehr zum Amtsgerichtsbezirk Wattenscheid gehörte und ein Teil der Bevölkerung von Holsterhausen jetzt dem Amtsgerichtsbezirk Herne zugeordnet war.

Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Wirtschaftsverbände drängten in der Folgezeit bei der preußischen Staatsregierung auf die  Errichtung eines Amtsgerichts Wanne-Eickel.
Am 15. Juli 1930 beschloss der Preußische Landtag  das „ Gesetz über die Errichtung eines Amtsgerichts in Wanne-Eickel.“ Der Zeitpunkt seines Inkraftretens blieb jedoch einer Verordnung des Staatsministeriums  vorbehalten.
Dem Bau eines Gebäudes für das Amtsgericht stand die Notverordnung vom 06. Oktober 1931 entgegen, die die Errichtung von Neubauten für Verwaltungszwecke vorläufig untersagte. Durch Vertrag vom 19. Mai 1932  vermietete die Stadt Wanne-Eickel deshalb an den Preußischen Justizfiskus  zur Unterbringung des Amtsgerichts im Rathausgebäude eine Reihe von Räumen, darunter das gesamte Erdgeschoss. Die Stadt trug auch „die Kosten der erstmaligen Herrichtung der Räume wie auch der Um-und Ergänzungsbauten….“.Eine Kündigung des Vertrags war für die Stadt erst 30 Jahre nach Beginn des Mietverhälnisses zulässig.

Nach der Durchführung der Umbauarbeiten setzte das Preußische Staatsministerium durch Verordnung vom 27. Dezember 1932 das Gesetz über die Errichtung des Amtsgerichts in Wanne-Eickel zum 1. Februar 1933 in Kraft. An diesem Tag nahm das mit vier Richtern besetzte Gericht seine Arbeit auf.

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden die Räume des Amtsgerichts teils von der britischen Militärregierung, teils jedoch auch von der Stadtverwaltung auf Grund gestiegener Aufgaben benötigt. Die Justiz war durch die Militärregierung suspendiert. Nach Wiederaufnahme der Rechtspflege zog das Amtsgericht  Anfang Dezember 1946 in die Räume des vormaligen Wehrmeldeamts in der früheren August-Bebel-Straße, heute Gerichtsstraße. Die Räume waren zuvor auf Kosten der Stadt Wanne-Eickel für die Belange der Justiz hergerichtet worden. Grundlage  war ein Mietvertrag vom 1./15.11.1946 zwischen der Justizverwaltung und  der Stadt Wanne-Eickel, mit dem der Vertrag von 1932 abgeändert wurde.
Die Räumlichkeiten entsprachen jedoch nicht „allen Anforderungen“(Wanne-Eickeler Zeitung vom 18.11.1953). Die gesamte Strafabteilung zog deshalb im Oktober 1950 wieder in das Rathaus um.
Da eine Erweiterung oder ein Umbau des Hauses in der Gerichtsstraße unzweckmäßig erschien, entschloss man sich zu einem Neubau. Zu dessen Errichtung stellte die Stadt Wanne-Eickel durch Vertrag mit dem Land Nord-rhein-Westfalen vom 7./19.09.1951 unter Ablösung der früheren vertraglichen Verpflichtungen das Baugrundstück –heute Hauptstraße 129-  kostenlos zur Verfügung und leistete außerdem einen Baukostenzuschuss von 150 000 DM.

Am 22. Juli 1952 wurde mit dem Neubau des Gebäudes begonnen.

Am 20. November 1953 wurde das Gerichtsgebäude feierlich eingeweiht. Zum Schluss der Festveranstaltung wurde der „Lapis ultimus“ (vergleiche Abbildung) angebracht.

Im Zuge der Gebietsreform Nordrhein-Westfalen schlossen sich Herne und Wanne-Eickel zum 01.01. 1975 zur Stadt Herne zusammen.

Das Amtsgericht Wanne-Eickel erhielt bei etwas geänderter innerörtlicher Zuständigkeit  den Namen Amtsgericht Herne-Wanne.